Corona-Informationen
Liebe Angehörige,
sehr geehrte Damen und Herren,
aktuell befinden wir uns in einer sehr schwierigen Situation. In unseren Häusern wollen wir den Schutz unserer Bewohner*innen sichern, aber auch die so wichtigen sozialen Kontakte ermöglichen.
Leider lässt uns die Pandemie nicht die Freiheit, die wir uns alle wünschen.
Bewohner*innen, Angehörige und Mitarbeiter*innen sind besonderen Belastungen ausgesetzt, dies hat leider auch Auswirkungen auf die Besuche im Haus
Ausgehend von den gesetzlichen Regelungen haben wir uns für folgendes Vorgehen entschieden:
- Besucher*innen müssen durchgängig FFP2-Maske tragen
- Besucher*innen müssen sich in ein Kontaktformular eintragen
- Besuche können unter Berücksichtigung der 2G-Plus-Regelung stattfinden (geimpft, genesen mit einem Antigen-Schnelltest, welcher nicht älter als 24 h ist)
- Ungeimpften, ungenesenen Personen sowie Personen, welche nur 1 x geimpft sind muss der Zutritt verwehrt werden. Impfungen von Johnson & Johnson sowie Genesene mit Boosterimpfung sind von dieser Regelung ausgeschlossen und gelten in den 2G-Plus-Bereich
- Besuche sind (noch) ohne Terminvergabe in der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.30 Uhr möglich
- Besuche können nur in den vorgesehenen Räumlichkeiten stattfinden
- Die im Haus geltenden Hygiene- und Abstandsregelung muss eingehalten werden
- Die Begleitung Sterbender ist jederzeit möglich
- Sollten persönliche Besuche nicht möglich sein, besteht nach Rücksprache und Terminvereinbarung die Möglichkeit einen telefonischen Kontakt oder Videoanruf herzustellen. Dies wird von unserem Sozialteam begleitet
- Sollten bei Ihnen Symptome wie Husten, Fieber oder Kopfschmerzen bestehen, sehen Sie bitte von einem Besuch ab. Hier besteht die Möglichkeit der telefonische Kontaktaufnahme
Allgemeine Grundsätze für Ihren Besuch in unseren Einrichtungen:
- Durchgängiges Tragen einer FFP2-Maske
- Mindestabstand von 1,5 m
- Kein Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken
- Schüler müssen ihren Schülerausweis zum Besuch mit vorlegen
- Einlass in die Einrichtung nur mit gültigem Impf- und/oder Genesenennachweis à Überprüfung der Daten mittels dem Abgleich eines gültigen Ausweisdokuments oder dem Führerschein (Keine Anerkennung von digitalen Ausweisdokumenten, bspw. Foto vom Personalausweis auf dem Handy).
In unseren Häusern finden Sie Aushänge, die Sie über weitere Maßnahmen informieren, wie z. B.:
- Händedesinfektion vor Besuchskontakt
- Mund-Nasenschutz
- Abstand bei Besuchen
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass im Falle von Veränderungen innerhalb der Häuser kurzfristige Anpassungen des Besuchskonzeptes erfolgen und die oben beschriebenen Besucherregelungen mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden müssen. In diesem Fall erfragen Sie bitte die aktuellen Regelungen bei unseren Mitarbeiter*innen vor Ort.